Rechtsprechung
BFH, 02.09.2005 - I R 117/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Betriebsstätte in Deutschland nach Art. 5 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der schweizerischen Eidgenossenschaft - Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Organisationspflichten eines Rechtsanwalts
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- BFH, 09.02.2004 - VIII R 56/03
Wiedereinsetzung nur bei ausreichender Postausgangskontrolle
Auszug aus BFH, 02.09.2005 - I R 117/05
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Prozessbevollmächtigter verpflichtet ist, seinen Bürobetrieb so zu organisieren, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 9. Februar 2004 VIII R 56/03, juris, …und vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328, jeweils m.w.N.).Bleibt --wie im Streitfall-- nach dem Sachvortrag zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs die Möglichkeit offen, dass die Fristversäumung auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten beruht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2004 VIII R 56/03, juris, sowie Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. September 1991 I ZB 12/01,Neue Juristische Wochenschrift 1992, 574).
- BFH, 07.12.1988 - X R 80/87
Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch - …
Auszug aus BFH, 02.09.2005 - I R 117/05
Bei einer Versendung durch die Post gehört zu einem zuverlässigen Kontrollsystem, dass zwischen dem Fristenkalender und dem Postausgangsbuch eine Übereinstimmung in der Weise sichergestellt wird, dass die Fristen im Kalender auf der Grundlage der Eintragungen im Postausgangsbuch gelöscht werden (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266). - BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91
Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung …
Auszug aus BFH, 02.09.2005 - I R 117/05
Bleibt --wie im Streitfall-- nach dem Sachvortrag zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs die Möglichkeit offen, dass die Fristversäumung auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten beruht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2004 VIII R 56/03, juris, sowie Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. September 1991 I ZB 12/01,Neue Juristische Wochenschrift 1992, 574). - BFH, 13.10.1993 - X R 112/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist - …
Auszug aus BFH, 02.09.2005 - I R 117/05
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Prozessbevollmächtigter verpflichtet ist, seinen Bürobetrieb so zu organisieren, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 9. Februar 2004 VIII R 56/03, juris, und vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328, jeweils m.w.N.). - BGH, 05.07.2001 - I ZB 12/01
Beschwerde zum BGH gegen Entscheidung des Oberlandesgerichts im …
Auszug aus BFH, 02.09.2005 - I R 117/05
Bleibt --wie im Streitfall-- nach dem Sachvortrag zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs die Möglichkeit offen, dass die Fristversäumung auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten beruht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2004 VIII R 56/03, juris, sowie Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. September 1991 I ZB 12/01,Neue Juristische Wochenschrift 1992, 574).